Inklusiv – zurück ins Leben
Wo können Sie einen Wohnplatz beantragen?
Teilbetreutes Wohnen nach dem Maßnahmenvollzug
Sie möchten wieder ein normales Leben inmitten der Gesellschaft führen? Ihren Alltag selbstständig bewältigen? Und dabei unterstützt werden, sich eine straffreie Zukunft aufzubauen? Dann finden Sie hier das passende Wohnangebot.
Das steiermarkweit einzigartige Wohnangebot von alpha nova wendet sich an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die gegen geltendes Recht verstoßen haben – und unter gerichtlichen Auflagen aus dem Maßnahmenvollzug (bedingt) entlassen wurden. Die Basis dieser Wohnform sind multiprofessionelle Betreuung, gesellschaftliche Teilhabe und Begegnungen auf Augenhöhe.
Teilbetreutes Wohnen nach dem Maßnahmenvollzug ist eine Kooperation mit dem Österreichischen Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.
Ein steiermarkweit einzigartiges Wohnangebot von alpha nova
Sozialpsychiatrische Begleitung, Rückfallprophylaxe
Die Kontrolle von gerichtlichen Auflagen, Monitoring, kontinuierliche Risikoeinschätzung und das Erstellen von Notfallplänen sind weitere Bestandteile unserer Betreuungsarbeit. Die bedarfsorientierte Struktur der Wohnform und unser Schwerpunkt auf den Aufbau tragfähiger Beziehungen ermöglichen, dass wir reagieren können, bevor oder wenn alte Verhaltensmuster auftreten und die Gefahr eines Rückfalls besteht. Das gemeinsame Ziel aller Maßnahmen ist: eine möglichst hohe Eigenverantwortung für ein selbstständiges und straffreies Leben zu erreichen.
Fixe Betreuungsstunden,
24-Stunden-Rufbereitschaft
Teilbetreutes Wohnen nach dem Maßnahmenvollzug ermöglicht eine sehr individuelle und sehr bedarfsorientierte Begleitung – in Zweier-Wohngemeinschaften, mit fixen Betreuungsstunden, einer 24-Stunden-Rufbereitschaft und sozialer Integration ins Gemeinwesen. Unser sozialpsychiatrisch ausgebildetes Fachteam begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner bei den folgenden Themen:
- Tagesstrukturierende Beschäftigung bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt
- Fördern der selbstständigen Alltagsbewältigung
- Weiterentwicklung der sozialen Kompetenz
- Erarbeiten von lebenspraktischen Fähigkeiten
- Beratung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
- Unterstützung bei Behördenwegen und Gerichtsterminen
- Entwicklung von Strategien, um neue Straftaten zu vermeiden
Wann können Sie teilbetreutes Wohnen nach dem Maßnahmenvollzug in Anspruch nehmen?
Wenn Sie den Gerichtsbescheid einer bedingten Entlassung sowie die Zuweisung in eine teilbetreute Wohnform haben. Das Wohnangebot ist zeitlich bis maximal zum Ende der gerichtlichen Weisung begrenzt. Der Auszug aus der teilbetreuten Wohngemeinschaft kann auch früher stattfinden und wird immer von einem Stufenplan begleitet. Ein Rahmenvertrag mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bietet die rechtliche Grundlage für das Angebot.
Wo in der Steiermark?
- Graz